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SeiteninhaltStudienordnung M.A.-Nebenfach SkandinavistikDiese Studienordnung erhalten Sie in gedruckter Form im Geschäftszimmer, V1 Erdgeschoss, Raum 156 oder nebenstehend als Download.Studienordnung Skandinavistik/Nebenfach
für den Teilstudiengang Skandinavistik
GLIEDERUNG TEIL I: ZIELE DES STUDIUMS ( goto ) 1. Allgemeine Ziele 1.2. Fachwissenschaftlich orientierte Ziele 1.3. Tätigkeitsfeldorientierte Ziele TEIL II: BEGINN, ABLAUF UND ORGANISATION DES STUDIUMS ( goto ) 1. Studienvoraussetzungen 1.1. Nachzuweisende Voraussetzungen 1.1.1 Sprachkenntnisse 1.2. Nützliche Voraussetzungen 1.2.1 Auslandsaufenthalte 2. Studienorganisation 2.1. Studienbeginn 2.2. Studiendauer 2.3. Studienabschnitte 2.4. Hinweise auf weiterführende Studien
TEIL III: GLIEDERUNG UND GESTALTUNG DES STUDIUMS ( goto ) 1. Inhaltliche Gliederung des Studiums 1.1. Fachsituation der Skandinavistik 1.2. Studienschwerpunkte der Skandinavistik 1.2.1 Germanische Philologie/Ältere Skandinavistik 1.2.2 Neuere Skandinavistik 1.3. Wahl der Schwerpunkte 2. Gestaltung des Studiums 2.1. Lehr- und Lernformen 2.2. Studienaufbau und Prüfungen 2.2.1 Grundstudium 2.2.2 Abschluß des Grundstudiums 2.2.3 Hauptstudium 2.2.4 Magisterprüfung 3. Durchführung der Prüfung 3.1. Wichtige Bestimmungen der Magisterprüfungsordnung 3.2. Magisterprüfung im Nebenfach Skandinavistik 4. Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen 5. Leistungsnachweise 5.1. Leistungsnachweise als Nachweise des ordnungsgemäßen Studiums bzw. als Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen 5.2. Vergabe der Leistungsnachweise 5.3. Wiederholung des Leistungsnachweises 5.4. Sammelbescheinigung 6. Studienplan TEIL IV: ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN ( goto ) 1. Studienberatung 1.1. Studienfachberatung des Fachbereichs 1.2. Allgemeine Studienberatung 1.3. Orientierungsveranstaltung 2. Rechtsgrundlage und Geltungsbereich 2.1. Grundlage der Studienordnung 2.2. Geltungsbereich 3. Übergangs- und Schlußbestimmungen 3.1. Überprüfung der Studienordnung 3.2. Inkrafttreten 3.3. Übergangsregelung Nach der Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.)/ einer Magistra Artium (M.A.) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 12. Januar 1994 (ABl. 4/94, S. 243 ff.) in der jeweils gültigen Fassung kann Skandinavistik als ein Nebenfach studiert werden. 1. Allgemeine Ziele Durch das Studium des Fachs Skandinavistik mit dem Abschluß Magister/Magistra Artium (M.A.) im Nebenfach sollen die Studierenden befähigt werden, wissenschaftlich begründete Aussagen über die Kultur der nordischen Völker (Islands und Skandinaviens) und die Kultur der Germanen sowohl in ihrer geschichtlichen Bedingtheit wie auch im Zusammenhang mit der Entwicklung der übrigen europäischen Kultur zu machen. Das Studium erstreckt sich auf einen der folgenden zwei Schwerpunkte: (1) Germanische Philologie/Ältere Skandinavistik (2) Neuere Skandinavistik Das Studium dieses Schwerpunkts soll die Studierenden in die Lage versetzen, selbständig mit wissenschaftlichen Methoden Gegenstände des Fachs Skandinavistik zu erarbeiten und die für eine Tätigkeit in kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Berufsfeldern erforderliche fachbezogene und allgemeine Kompetenz wissenschaftlich fundierten Arbeitens zu erwerben. 1.2. Fachwissenschaftlich orientierte Ziele Die Studierenden sollen - grundlegende Fragestellungen, Theorien, Methoden und Inhalte der Kulturwissenschaften anhand der Sprach-, Literatur-, Rechts-, Wirtschafts-, Sozial- und Ideengeschichte und der politischen Geschichte Skandinaviens und der älteren Germania kennenlernen und diese Kenntnisse an exemplarischen Gegenständen des Fachs schwerpunktmäßig vertiefen; - insbesondere die Fähigkeit erwerben,
- die grundsätzliche geschichtliche Bedingtheit literarischer, sprachlicher, kultureller, sozialer und weltbildlicher Phänomene erkennen, reflektieren und in allen Anwendungsbereichen berücksichtigen lernen; - befähigt werden, durch die Beschäftigung mit den germanischen und skandinavischen Literaturen, Sprachen und Kulturen den eigenen kulturellen Horizont kritisch zu reflektieren; - die Sprachkompetenz in der gewählten modernen skandinavischen
Sprache so weit entwickeln und perfektionieren, daß sie imstande
sind, die für sie relevanten Kommunikationssituationen zu bestehen.
1.3. Tätigkeitsfeldorientierte Ziele Das Studium der Skandinavistik kann nicht auf ein fest abgegrenztes
Berufsfeld ausgerichtet wer
TEIL II: BEGINN, ABLAUF UND ORGANISATION DES STUDIUMS 1. Studienvoraussetzungen 1.1. Nachzuweisende Voraussetzungen Es gelten die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main ( 35, 36 Abs. 2 HHG). 1.1.1. Sprachkenntnisse Das Studium der Skandinavistik im Nebenfach setzt folgende Sprachkenntnisse voraus: a) mindestens ausreichende Kenntnisse des Englischen und einer anderen
nicht-skandinavischen Fremdsprache.
Die Fremdsprachenkenntnisse können nachgewiesen werden durch: - Abiturzeugnis; - entsprechende Schulzeugnisse, wobei die Benotung nicht schlechter als ausreichend (4) bzw. 5 Punkte sein darf; - Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind; - Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen über durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder Selbststudium erworbene Sprachkenntnisse, wobei die Lektorenprüfung analog der Prüfung über Fremdsprachenkenntnisse zum Ersatz von Lateinkenntnissen (s. die Hinweise der Philos. Promotionskommission zum Erlaß des Latinums i. d. Fassung v. November 1988) durchgeführt wird; - VHS-Zertifikate, d.h. ein Zertifikat über einen mit staatlicher Abschlußprüfung abschließenden Lehrgang an einer Volkshochschule (in Hessen: gem. Erlaß des Hess. Kultusministeriums vom 1.11.1977). - durch eine bestandene Abschlußprüfung nach dem Besuch eines zweisemestrigen Lateinkurses des Instituts für Klassische Philologie des Fachbereichs 9 (Klassische Philologie und Kunstwissenschaften) oder durch einen entsprechenden Nachweis eines anderen Instituts oder einer anderen Universität. b) Wird der Schwerpunkt Neuere Skandinavistik gewählt, sind fundierte - wird der Schwerpunkt Germanische Philologie/Ältere Skandinavistik gewählt, ausreichende - Kenntnisse einer modernen skandinavischen Sprache Bedingung. Skandinavische Sprachkenntnisse im Sinne dieser Studienordnung sind Kenntnisse der Sprachen Dänisch, Norwegisch, Schwedisch, Färöisch und Isländisch. Derzeit werden im Fachbereich 10 (Neuere Philologien) Dänisch, Norwegisch und Schwedisch im Sinne dieser Studienordnung in Lektorensprachkursen gelehrt und geprüft. Der Spracherwerb in Färöisch und Isländisch ist in Frankfurt nicht möglich; die Wahl dieser Sprachen als Schwerpunktsprachen ist nur per Antrag bei der Philosophischen Promotionskommission der Johann Wolfgang Goethe-Universität möglich und bedarf der Befürwortung durch einen Hochschullehrer/eine Hochschullehrerin. Für den Schwerpunkt Neuere Skandinavistik erfolgt der Nachweis
fundierter Kenntnisse einer modernen skandinavischen Sprache über
die erfolgreiche Teilnahme an insgesamt vier sprach
c) Die für den Erwerb der skandinavischen Sprachkenntnisse erforderlichen sprachpraktischen bungen (Lektorenkurse) sind Bestandteil des Studiums. 1.2. Nützliche Voraussetzungen Bei Wahl des Schwerpunkts Germanische Philologie/Ältere Skandinavistik sind Latein- (und/oder ggfs. Griechisch)kenntnisse von besonderem Nutzen. Im Schwerpunkt Neuere Skandinavistik sind - insbesondere bei Wahl von Gegenständen aus dem 18.-19.Jh. - Französisch-Kenntnisse von Nutzen. 1.2.1. Auslandsaufenthalte Studienaufenthalte in den Ländern, deren Sprachen, Literaturen
und Kulturen studiert werden, sind für das Skandinavistik-Studium
dringend empfohlen. Hierzu zählen die Teilnahme an Sprachkursen im
Ausland, an Austausch-Programmen o.dgl. oder sonstige Aufenthalte. Studiensemester
an ausländischen Universitäten können angerechnet werden,
sofern die dort er
2. Studienorganisation 2.1. Studienbeginn Das Studium kann zum Winter- und zum Sommersemester aufgenommen werden. 2.2. Studiendauer Die Studienordnung geht davon aus, daß das Nebenfach mindestens
4 Semester studiert wird.
2.3. Studienabschnitte Das Magister-Studium Skandinavistik als Nebenfach gliedert sich in eine Grundstudien- und eine Hauptstudienphase. Insgesamt sind 32 Semesterwochenstunden (SWS) aus dem gewählten Studienschwerpunkt und 4 SWS freier Studienwahl zu studieren. 2.4. Hinweise auf weiterführende Studien Der in dieser Studienordnung geregelte Studiengang kann ergänzt
werden mit einem Ergänzungsstudium zur Ergänzung eines Studiums
der Skandinavistik im Nebenfach zum Hauptfachstudium (mindestens 2 Semester
Studium des zweiten Schwerpunkts mit 1-stündiger Ergänzungsprüfung)
im Anschluß an die Magisterprüfung als Voraussetzung für
die Promotion zum Dr. phil. im Fach Skandinavistik (vgl. Ordnung zur Erlangung
des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie [Dr. phil.] an der
Johann Wolfgang Goethe-Universität
TEIL III: GLIEDERUNG UND GESTALTUNG DES STUDIUMS 1. Inhaltliche Gliederung des Studiums 1.1. Fachsituation der Skandinavistik Da das Fach Skandinavistik als sogenanntes 'kleines' Fach nur über
wenige Hochschullehrer
1.2. Studienschwerpunkte der Skandinavistik Studierende der Skandinavistik im Nebenfach haben die Wahl zwischen
folgenden zwei Schwer
(1) Germanische Philologie/Ältere Skandinavistik (2) Neuere Skandinavistik 1.2.1. Germanische Philologie/Ältere Skandinavistik Innerhalb des Schwerpunkts Germanische Philologie/Ältere Skandinavistik ist aufgrund des mehrere germanische Kulturen umgreifenden Gegenstandsbereichs dieses Schwerpunktes eine unterschiedliche Gewichtung zugunsten entweder des die kontinentalgermanische und angelsächsische Germania umfassenden Schwerpunktes Germanische Philologie oder des die nordgermanische Kultur im engeren Sinne bezeichnenden Schwerpunktes Ältere Skandinavistik möglich: Schwerpunktteil Germanische Philologie: Gegenstand dieses Schwerpunktteils sind (1) die sprachwissenschaftliche Beschäftigung mit den einzelnen germanischen Sprachen und Dialekten (Altenglisch, Altsächsisch, Althochdeutsch, Gotisch, Altisländisch usw.), (2) die heroische, panegyrische, gnomische, mantische und epische Dichtung der Germanen samt ihrer Poetik und Metrik, (3) die germanische Altertumskunde mit den Gebieten Runenschrift, Mythologie/Religionsgeschichte, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, allgemeine Geschichte und Kulturgeschichte, und (4) die Berührung zwischen der germanischen Kultur und Antike und Christentum. Schwerpunktteil Ältere Skandinavistik: Die Ältere Skandinavistik umfaßt die eingehendere Beschäftigung mit (1) den altnordischen Sprachstufen (Urnordisch, Altisländisch, -norwegisch, -dänisch, -schwedisch), (2) der nordischen Altertumskunde, der Geschichte, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte bis ca. 1500 n.Chr., der nordischen Mythologie und Religionsgeschichte, Dichtung und Literaturgeschichte bis ca. 1500 n.Chr. 1.2.2. Neuere Skandinavistik Der Schwerpunkt Neuere Skandinavistik umfaßt die wissenschaftliche Beschäftigung mit der gesamten Kultur der nordischen Länder (Island, Norwegen, Dänemark, Färöer und Schweden) vom Beginn der Neuzeit bis zur Gegenwart (16.-20. Jh.): (1) die nordischen Sprachen in ihrer historischen Entwicklung seit dem Mittelalter, (2) die fünf Literaturen der nordischen Länder (und ihre Beziehung zu den übrigen europäischen Literaturen), (3) die Rechts-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse und (4) die Kultur- und Religions-, Geistes- und Ideengeschichte (Philosophie, Kunst, poltische Ideologie- und nationale Identitätsbildung, etc.). 1.3. Wahl der Schwerpunkte Im Studium Skandinavistik als Nebenfach muß einer der zwei unter
III.1.2 aufgeführten Studien
2. Gestaltung des Studiums 2.1. Lehr- und Lernformen Innerhalb der Skandinavistik werden die unten aufgeführten Lehrveranstaltungstypen unterschieden. Pflichtveranstaltungen sind in der Regel zweistündig und werden mit einem benoteten Leistungsnachweis abgeschlossen. Vorlesungen (V) dienen der zusammenhängenden Darstellung eines Themas und haben Überblickscharakter. Die Anregungen, die sie vermitteln, müssen die Studierenden selbst weiterverfolgen. Im Fach Skandinavistik kommt den Vorlesungen für die Vermittlung der weitgefächerten Fachinhalte (von Runenschrift, Kultur der Wikingerzeit bis zu zyklisch wiederkehrenden Vorlesungen zur Literaturgeschichte der Neuzeit, etc.) besondere Bedeutung zu. Der Besuch der Vorlesungen ist zwar fakultativ, wird jedoch während des gesamten Studiums empfohlen. Einführungen (P) sind Veranstaltungen des Grundstudiums, die anhand eines ausgewählten Fachgegenstandes in das wissenschaftliche Arbeiten einführen und mit einem wichtigen Fachgegenstand bekannt machen sollen. Bedingung für einen benoteten Leistungsweis ist eine qualifizierte Einzelleistung (schriftlich ausgearbeitetes Referat, Hausarbeit oder Klausur). Proseminare (P) sind Veranstaltungen des Grundstudiums, die anhand eines ausgewählten Themas zum wissenschaftlichen Arbeiten anleiten. Die erfolgreiche Teilnahme setzt gründliche Vorbereitung sowie aktive und kontinuierliche Mitarbeit voraus. Bedingung für einen benoteten Leistungsnachweis ist eine qualifizierte Einzelleistung (schriftlich ausgearbeitetes Referat, Hausarbeit oder Klausur, ggfs. mündliche Prüfung). Hauptseminare (S) sind Veranstaltungen des Hauptstudiums; die Teilnahme setzt den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums voraus. Hauptseminare behandeln anspruchsvolle und komplexe Fragestellungen und sollen die Fähigkeit zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten lehren. Bedingung für einen benoteten Leistungsnachweis ist eine qualifizierte Einzelleistung (schriftlich ausgearbeitetes Referat, Hausarbeit, ggfs. auch Klausur). Kolloquien (KO) sind (interdisziplinäre) Veranstaltungen des Hauptstudiums und Postgraduiertenstudiums. Sie sollen es fortgeschrittenen Studierenden, Examenskandidaten/-kandidatinnen, Doktoranden/Doktorandinnen ermöglichen, mit einem/einer oder mehreren Lehrenden Forschungsprobleme und komplexe wissenschaftliche Fragestellungen zu diskutieren und zu vertiefen. Sprachpraktische Übungen (Ü) dienen der Grundlegung und Erweiterung der fremdsprachlichen Kompetenz und sind im Grund- und im Hauptstudium zu besuchen. Sie werden hinsichtlich des Spracherwerbs nach Schwierigkeitsgraden in die Stufen I, II, III, IV untergliedert. Daneben stehen Übungen zur Literatur, Gesellschaft und im weitesten Sinne Landeskunde Skandinaviens, sowie Konversations- und Übersetzungsübungen. Bedingung für einen benoteten Leistungsnachweis bzw. die Bescheinigung von Sprachkenntnissen im Sinne dieser Studienordnung (s.o. unter II: 1.1.1.b) werden von den Lehrenden festgelegt. Tutorien finden vorbehaltlich der Bereitstellung von Mitteln statt. Sie sind keine eigenständigen Lehrveranstaltungen, sondern pädagogisch und wissenschaftlich integrierte Ergänzungen zu den Vorlesungen, Pro- und Hauptseminaren. Studentische Tutoren arbeiten mit kleinen Gruppen von Studierenden den Lehrstoff nach und vertiefen ihn. 2.2. Studienaufbau und Prüfungen Das Magisterstudium Skandinavistik als Nebenfach gliedert sich in eine allgemeinere Grundstudienphase und eine nach Interessenschwerpunkten der/s Studierenden stärker ausdifferenzierte Hauptstudienphase von jeweils zwei Semestern Dauer. 2.2.1. Grundstudium Am Anfang des Grundstudiums steht der Erwerb fremdsprachlicher Kompetenz in einer modernen skandinavischen Sprache in den Lektorenkursen I-II (Neuere Skandinavistik) bzw. Lektorenkurs I (Germanische Philologie/Ältere Skandinavistik). Aufgabe des Grundstudiums ist es weiter, in Einführungen und Proseminaren in die wichtigsten Gegenstände des gewählten Schwerpunkts einzuführen. Hierbei kommt dem Besuch von Vorlesungen besondere Bedeutung zu. Der erfolgreiche Abschluß des Grundstudiums ist Voraussetzung für den Eintritt in die Hauptstudienphase. Aufgrund des begrenzten Lehrangebots können Studierende in der Grundstudienphase auch an Lehrveranstaltungen der Hauptstudienphase (Hauptseminaren) teilnehmen und Leistungsnachweise erwerben; diese werden als Leistungsnachweise des Grundstudiums (Proseminar-Scheine) gewertet. Umgekehrt können Studierende der Hauptstudienphase auch in Veranstaltungen des Grundstudiums Leistungsnachweise für die Hauptstudienphase erwerben, sofern die qualifizierte Einzelleistung, die sie erbringen, dem für die Hauptstudienphase geforderten Niveau entspricht (Hauptseminar-Schein-Niveau). 2.2.2. Abschluß des Grundstudiums Das Grundstudium gilt als erfolgreich abgeschlossen mit der Vorlage der Leistungs- und Sprachnachweise gemäß II: 1.1.1a) und III: 5.1 sowie einer obligatorischen Studienberatung bei einem/r prüfungsberechtigten Fachvertreter/in. 2.2.3. Hauptstudium Zum Hauptstudium wird zugelassen, wer das Grundstudium erfolgreich absolviert hat. Im Hauptstudium werden komplexere Fragestellungen des gewählten Schwerpunktes behandelt. Im Schwerpunkt Neuere Skandinavistik muß der Erwerb skandinavischer Sprachkenntnisse auf der Stufe der Lektorenkurse III und IV bis Ende der Hauptstudienphase erfolgreich abgeschlossen sein. 2.2.4. Magisterprüfung Das Studium der Skandinavistik schließt mit der Magisterprüfung ab. 3. Durchführung der Magisterprüfung 3.1. Wichtige Bestimmungen der Magisterprüfungsordnung Auf wichtige Vorschriften der Prüfungsordnung über Einzelheiten der abzulegenden Prüfungen wird besonders hingewiesen. Geregelt sind: a) Zulassung zur Magisterprüfung (§ 18); b) die Bedingungen und das Verfahren für die Meldung zur Magisterprüfung (§ 19); c) Magisterhausarbeit (§§ 20, 21); d) die schriftliche Prüfung (§ 22); e) die mündliche Prüfung (§ 23); f) Bewertung der Prüfungsleistungen (§ 24); g) die Möglichkeit der Wiederholung der Magisterprüfung (§ 25). 3.2. Magisterprüfung im Nebenfach Skandinavistik Die Magisterprüfung Skandinavistik als Nebenfach besteht - aus einer vierstündigen Klausur in dem gewählten Schwerpunkt; - einer 30-minütigen mündlichen Prüfung in dem gewählten Schwerpunkt. 4. Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Studienzeiten und Studienleistungen, die nicht unter der Geltung dieser Studienordnung erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, wenn diese unter Berücksichtigung der Art, des Inhalts und der Dauer des vergleichbaren Studiengangs generell gleichwertig sind. 5. Leistungsnachweise 5.1. Leistungsnachweise als Nachweise des ordnungsgemäßen Studiums bzw. als Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen Die in der Studienordnung geforderten Leistungsnachweise sind Mindestanforderungen; es wird nachdrücklich empfohlen, während des gesamten Studiums weitere wissenschaftliche und sprachpraktische Veranstaltungen zu besuchen. Während des Studiums sind folgende benoteten Leistungsnachweise zu erbringen: - in der Grundstudienphase: Im Schwerpunkt Germanische Philologie/Ältere Skandinavistik: 2 Proseminar-Scheine. Diese entfallen auf folgende Veranstaltungstypen: P Einführung in die Sprachwissenschaft (Altnordisch od. Altenglisch od. Gotisch od. andere altgerm. Sprache) P Proseminar (Textanalyse od. kult.wiss. Gegenstand d. Germanischen Philologie/Älteren Skandinavistik) Mindestens einer dieser Leistungsnachweise muß die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit bescheinigen. 1 Lektoren-Sprachkurs-Schein (L I) Im Schwerpunkt Neuere Skandinavistik: 2 Proseminar-Scheine. Diese entfallen auf folgende Veranstaltungstypen: P Proseminar (Einführung i.d. Literaturwiss./Neuere Skandinavistik) P Proseminar (Neuere Skandinavistik) Mindestens einer dieser Leistungsnachweise muß die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit bescheinigen. 1 Lektoren-Sprachkurs-Schein L II (als Abschluß der Lektoren-Sprachkurse I-II) - in der Hauptstudienphase: 2 Hauptseminar-Scheine Mindestens einer dieser Leistungsnachweise muß die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit bescheinigen. 5.2. Vergabe der Leistungsnachweise Die Vergabe der Leistungsnachweise setzt die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen voraus. Die erfolgreiche Teilnahme an Einf?hrungen, Pro- und Hauptseminaren wird durch eine qualifizierte Leistung [schriftlich ausgearbeitetes Referat, Hausarbeit, Klausur, ausgearbeitetes Seminarprotokoll, ggfs. 30-minütige mündliche Prüfung (im Proseminar)] nachgewiesen. Die erfolgreiche Teilnahme an sprachpraktischen Übungen (Lektorenkursen) wird durch eine qualifizierte Einzelleistung nachgewiesen, die, dem jeweiligen Übungstyp entsprechend, mündlich oder schriftlich sein kann. Leistungsnachweise für den erfolgreichen Besuch von Lehrveranstaltungen werden benotet und enthalten Angaben über die Art der erbrachten Leistungen. Der Veranstaltungsleiter/die Veranstaltungsleiterin legt im Rahmen der hier aufgestellten Grundsätze die Leistungs- und Bewertungskriterien fest und gibt sie rechtzeitig, spätestens zu Beginn der Veranstaltung bekannt. 5.3. Wiederholung der Leistungsnachweise Als mangelhaft oder ungenügend bewertete Leistungsnachweise können wiederholt werden. 5.4. Sammelbescheinigung Bei Fach- oder Hochschulwechsel und bei Studienabbruch kann dem/r Studierenden auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Leistungsnachweise eine Bescheinigung ausgestellt werden, die die im Studium erbrachten Leistungen zusammenfaßt. Der Antrag ist an den Dekan/die Dekanin des Fachbereichs 10 (Neuere Philologien) zu richten; ihm sind die erworbenen einzelnen Leistungsnachweise beizufügen. 6. Studienplan (Minimalmodell) Der folgende Studienplan SKANDINAVISTIK stellt exemplarisch den Ablauf des Nebenfachstudiums dar. GRUNDSTUDIUM Lfd. Bez. d. Lehr- Status SWS Leist.
NEBENFACH-SCHWERPUNKT GERMANISCHE PHILOLOGIE/ÄLTERE SKANDINAVISTIK: 1. Einf. i.d. germ. Sprachwiss. P PV 2 L
NEBENFACH-SCHWERPUNKT NEUERE SKANDINAVISTIK 1. Einführung i.d. Neuere Skand. P PV 2 L 2. Lit. od. kult.wiss. Proseminar P PV 2 L 3. Vorlesung/Proseminar V/P WPV 2 4. Vorlesung/Proseminar V/P WPV 2 5. Vorlesung/Proseminar V/P WPV 2 6. Lektoren-Sprachkurs I Ü PV 4 7. Lektoren-Sprachkurs II Ü PV 2 L jeweils 16 SWS. Obligatorische Studienberatung HAUPTSTUDIUM 8. Seminar im Schwerpunkt S PV 2 L 9. Seminar im Schwerpunkt S PV 2 L 10. Vorlesung/Seminar i. Schwerp. V/P/S WPV 2 11. Vorlesung/Seminar i. Schwerp. V/P/S WPV 2 12. SRL: Fb 10 od. and. Fachbereiche V/P/S WPV 2 13. SRL: Fb 10 od. and. Fachbereiche V/P/S WPV 2 14. Lektoren-Kurs III/bzw. Seminar Germ.Phil./Ältere Skand. Ü/S WPV 2 [L III in Neu-Skand.: PV] 15. Lektoren-Kurs IV/bzw. Seminar Germ.Phil./Ältere Skand. Ü/S WPV 2 [L IV in Neu-Skand.: PV] Gesamt: 32 SWS + 4 SWS freies Studium (auch aus anderen Fachbereichen) MAGISTERPRÜFUNG Abkürzungen:
TEIL IV: ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN 1. Studienberatung 1.1. Studienfachberatung des Fachbereichs/Instituts Die Studierenden sind gehalten, bei Studienbeginn von der Studientung des Instituts für Skandinavistik Gebrauch zu machen und haben die Möglichkeit, während des gesamten Studienverlaufs die vom Fachbereich 10 (Neuere Philologien) am Institut für Skandinavistik eingerichtete Studienfachberatung in Anspruch zu nehmen. Hier erhalten sie Unterstützung insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechnik und bei der Gewichtung ihrer Studienschwerpunkte. 1.2. Allgemeine Studienberatung Neben der Studienberatung des Fachbereichs durch das Institut für Skandinavistik steht den Studierenden die Zentrale Studienberatung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zur Verfügung. Diese allgemeine Studienberatung unterrichtet über Möglichkeiten, Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums an der Universität Frankfurt und berät bei studienbezogenen persönlichen Schwierigkeiten. 1.3. Orientierungsveranstaltung Neben der individuellen Studienberatung wird jeweils in der ersten Vorlesungswoche vom Institut für Skandinavistik eine Orientierungsveranstaltung für Erstsemester durchgeführt. Sie wird im Institut angekündigt. 2. Rechtsgrundlage und Geltungsbereich 2.1. Grundlage der Studienordnung Aufgrund § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes vom 6.6.1978 (GVBl I 1978, Nr. 127, S. 348), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4.11.1987 (GVBl I, Nr. 18, S.181), hat der Fachbereich 10 (Neuere Philologien) der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 15.02.1995 die vorstehende Studienordnung beschlossen. 2.2. Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Bestimmungen der Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.)/einer Magistra Artium (M.A.) vom 12.Januar 1994 (ABl. 4/94, S. 243 ff.) in der jeweils gültigen Fassung die ordnungsgemäße Gestaltung des Studienverlaufs und beschreibt die Ziele und Inhalte sowie den Aufbau eines Studiengangs. Die Studienordnung nennt sämtliche zur Erreichung des Studienabschlusses erforderlichen Studienleistungen umfassend. 3. Übergangs- und Schlußbestimmungen 3.1. Überprüfung der Studienordnung Die Ziele sowie der Aufbau, Umfang und die Gliederung des Studiums werden von den zuständigen Gremien des Fachbereichs regelmäßig überprüft und den Erfordernissen angepaßt, die sich aus der Weiterentwicklung der Wissenschaft und aus hochschuldidaktischen Erkenntnissen ergeben. 3.2. Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft und wird im Mitteilungsblatt der Universität (MUF) veröffentlicht. 3.3 Übergangsregelung Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung
begonnen haben, können wählen, ob sie es nach den bisherigen
Vorschriften oder nach den Regelungen dieser Studienordnung beenden wollen.
Frankfurt am Main, den 17.05.1995
Dekanin des Fachbereichs 10 (Neuere Philologien) der
geändert am 12. Oktober 2011 E-Mail: Webmasterjohanterwage@em.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
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